Hausordnung

1. Das Kinder – und Jugendzentrum ist eine Einrichtung der Stadt Wildeshausen.

2. Alle Personen, die das Haus betreten, erklären sich damit einverstanden die Hausordnung einzuhalten und im Falle einer Missachtung entsprechende Konsequenzen anzuerkennen.

3. Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung und einzuhalten. Die Anweisungen der Mitarbeiter/Innen müssen befolgt werden. Die Mitarbeiter entscheiden bei einem Regelverstoß über das Ausmaß der Konsequenzen.

4. Die Räumlichkeiten stehen allen Kindern und Jugendlichen von 7 bis 21 Jahre zur Verfügung. Ausnahmen sind der Kindertag und besondere Veranstaltungen.

5. Im Haus und auf dem Gelände besteht absolutes Rauchverbot.

6. Im Haus besteht ein striktes Alkoholverbot. Angetrunkene und/oder betrunkene Personen haben keinen Zutritt. Bei Nichteinhaltung ist ein sofortiger Verweis des Geländes zu befolgen. Ein wiederholter Verstoß wird mit einem Hausverbot geahndet.

7. Der Besitz und Genuss von Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist im Haus und auf dem Gelände des Jugendzentrums strengstens untersagt. Ferner ist ein vorheriger Konsum mit anschließender Nutzung des Jugendzentrums untersagt.

8. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände verboten.

9. In der Einrichtung und auf dem Gelände ist es untersagt sich zu beschimpfen, beleidigen oder sich anzuspucken etc. Weiter ist es untersagt die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu machen sowie Symbole und Kennzeichen zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geiste zu verfassungsfeindlichen Organisationen stehen oder diese vertreten. Jegliche Form von psychischer und physischer Gewalt ist untersagt. Jede Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus lehnen wir ab!

10. Im Jott-Zett ist jegliche parteipolitische Betätigung untersagt.

11. Die Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Werden diese mutwillig zerstört, muss für den erstandenen Schaden gehaftet werden.

12. Bei der kostenfreien Nutzung des Internetanschlusses dürfen keine pornografischen, gewaltverherrlichenden und/oder andere jugendgefährdenden Seiten aufgerufen werden. Zudem dürfen keine Dateien runtergeladen werden. Die Zeit der Nutzungsdauer ist einzuhalten. Das Eintragen in dafür vorgesehene Listen ist sicherzustellen.

13. Für das Ausleihen von Spielen, Tischtennisschläger, Playstation etc., ist ein angemesseneres Pfand zu entrichten.

14. Das Hören von Musik sollte in einer Lautstärke sein, bei der eine normale Unterhaltung noch möglich ist.

15. Im gesamten Haus ist das Fahrradfahren (Inline) Skaten nicht erlaubt.

16. Das Essen von Sonnenblumenkernen etc. ist im Haus und auf dem Gelände verboten.

17. Jeder Besucher entsorgt seinen persönlichen Müll im Jott-Zett und auf dem Gelände. Zudem sollte jeder unaufgefordert auch bereit sein, sowohl den Bereich der Außenanlage zu pflegen und aufzuräumen als auch die Räumlichkeiten im Jott-Zett.

18. Im WC ist auf Hygiene und Sauberkeit zu achten.

19. Besucher, die sich regelmäßig im Kinder – und Jugendzentrum aufhalten, können sich an der Planung und Gestaltung des Einrichtungsbetriebes beteiligen.

20. Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für persönliche Wertgegenstände.

Anschrift:

Jugendzentrum Wildeshausen

Wittekindstraße 9

27793 Wildeshausen

 

Tel.: 04431 / 5868

E-Mail: jugendzentrum@wildeshausen.de